Die Satzung des Nieder-Olmer-Carneval-Vereins (NOCV)
Artikel 1: Name und Sitz
1.1 Der Verein führt den Namen "Nieder-Olmer-Carneval-Verein 1988 e.V." abgekürzt "NOCV". Er ist der Verein der aktiven und inaktiven Mitglieder. Der Verein hat seinen Sitz in Nieder-Olm. 1.2 Er erlangt die Rechtsfähigkeit mit der Eintragung im Vereinsregister.
Artikel 2: Aufgaben
2.1 Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
2.2 Es darf keine Person durch Aufgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
2.3 Parteipolitische, rassistische oder konfessionelle Bestrebungen sind ausgeschlossen.
2.4 Der Verein sieht sich nicht als Konkurrenz zu anderen carnevalistischen Vereinen.
2.5 Der Verein soll zur Pflege rheinhessisch närrischen Brauchtums dienen.
Artikel 3: Mitgliedschaft
3.1 Mitglied kann jeder werden, der bereit ist auf freiwilliger Basis den Verein durch seine Mitarbeit zu unterstützen und zu fördern.
3.2 Der Verein umfaßt als Mitglieder, aktive sowie inaktive Mitglieder, welche ihren Beitritt als solche erklärt haben.
3.3 Die Aufnahme setzt einen schriftlichen Antrag voraus. Bei Minderjährigen unter 18 Jahren ist die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten nötig. Hierbei hat der Antragsteller zu erklären, ob er als aktives Mitglied oder als inaktives Mitglied beitreten möchte. Inaktive Mitglieder können natürliche Personen sowie juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts werden. Über den Antrag entscheidet der Vorstand.
3.4 Schädigt ein Mitglied durch sein Verhalten schuldhaft das Ansehen des Vereins, so kann sein Ausschluß nach Anhörung des Betroffenen erfolgen. Der Ausschluß
erfolgt durch Mehrheitsbeschluß des Vorstandes des Vereins und ist dem Betroffenen unter Angabe von Gründen schriftlich mitzuteilen. Nach der Beschlussfassung ist dem Mitglied unter Setzung einer
Frist von 4 Wochen, gerechnet ab Zugang des Beschlusses , Gelegenheit zu geben, sich schriftlich vor dem Vorstand zu rechtfertigen. Legt der Betroffene Widerspruch ein, so ist durch die
Mitgliederversammlung des Vereins hierüber zu entscheiden.
3.5 Die Mitgliedschaft endet, - durch Tod - durch Ausschluß - durch schriftliche Austrittserklärung
3.6 Der Austritt kann nur zum Ende des Geschäftsjahres erfolgen, unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist.
Artikel 4: Finanzen
4.1 Der Verein bestreitet seine Ausgaben aus den Beiträgen der Mitglieder und aus den Zuwendungen der öffentlichen Hand, aus Spenden und Umlagen sowie aus Einnahmen eigener Veranstaltungen und aus Veranstaltungen, an denen der Verein teilnimmt.
Artikel 5: Beiträge
5.1 Die Höhe der Mitgliedsbeiträge für die Mitglieder wird von der Mitgliederversammlung festgelegt.
5.2 Der Mitgliedsbeitrag ist jährlich und zu Beginn des neuen Geschäftsjahres zu entrichten.
5.3 Gerät ein Mitglied mit der Beitragszahlung in Verzug, so ruht seine Mitgliedschaft für die Dauer des Zahlungsverzuges. Ist mehr als ein Jahresbeitrag rückständig, so kann das Mitglied aus dem Verein ausgeschlossen werden. In Härtefällen kann der Vorstand den Beitrag stunden oder erlassen.
Artikel 6: Vorstand
6.1 a) Der Verein wählt alle 2 Jahre einen Vorstand, der durch einfache Mehrheit durch Akklamation oder geheimer Wahl bestimmt wird. b) Der Vorstand besteht aus: - d.Vorsitzenden - d. stellvertretenden Vorsitzenden - d.Schriftführer/In - d.Kassierer/In - 5 Beisitzer „Diese setzen sich zusammen aus Vertretern der aktiven Vereinsgruppen und weiteren Vereinsmitgliedern“.
6.2 Handlungsberechtigte Personen für geschäftliche Abwicklungen des Vereins sind d.Vorsitzende und/oder d.stellvertretende Vorsitzende. Jeder von ihnen ist alleinvertretungsberechtigt.
6.3 Durch Mehrheitsbeschluß der Mitgliederversammlung kann ein Vorstandsmitglied abgewählt werden.
Artikel 7: Mitgliederversammlung
7.1 Einmal jährlich, im zweiten Halbjahr, hat eine Mitgliederversammlung stattzufinden. Das Protokoll ist von d.Vorsitzenden oder d. Stellvertreter zu unterschreiben.
7.2 Die Einladung für die Mitgliederversammlung hat mindestens 2 Wochen vorher zu erfolgen. Alle Mitglieder werden schriftlich eingeladen. Die Schriftform ist auch als Email gegeben.
7.3 Stimmberechtigt sind alle anwesenden Mitglieder ab 16 Jahren.
7.4 Die Mitgliederversammlung ist beschlußfähig, wenn mindestens 22 Mitglieder anwesend sind.
7.5 Bei Beschlußunfähigkeit ist die Mitgliederversammlung innerhalb von 8 Wochen erneut einzuberufen . Die erneute Mitgliederversammlung ist in jedem Fall beschlußfähig.
7.6 Die Mitgliederversammlung kann mit Dreiviertelmehrheit der Mitglieder die Auflösung des Vereins beschließen.
7.7 Bei einer Auflösung des Vereins fungieren d.Vorsitzende und dessen Stellvertreter als Liquidatoren. Stehen diese nicht zur Verfügung, müssen die Liquidatoren durch eine Mitgliederversammlung bestimmt werden. §48 BGB.
7.8 Im Falle der Auflösung oder Wegfall seines bisherigen steuerbegünstigten Zwecks fällt das Vermögen der Körperschaft an die Stadt Nieder-Olm, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat.
7.9 Satzungsänderungen können von der Mitgliederversammlung mit Dreiviertelmehrheit der anwesenden Mitgliedern beschlossen werden.
7.10 Die Mitgliederversammlung wählt jährlich 1 Kassenprüfer/In für 2 Jahre. Eine Wiederwahl kann nur nach 3 Jahren erfolgen. Die Kassenprüfer stellen den Antrag auf Entlastung des Vorstandes.
7.11 Die Mitgliederversammlung entscheidet jährlich über die Entlastung des Vorstandes für das letzte Geschäftsjahr.
Artikel 8: Geschäftsjahr
8.1 Das Geschäftsjahr endet mit der jährlichen Mitgliederversammlung.
Artikel 9: Geschäftsordnung
9.1 Die Geschäftsordnung soll zur Regelung vereinsinterner Geschäfte und Handhabungen dienen. In ihr sind grundregelnde Vorstandsbeschlüsse enthalten. Sie wird vom
Vorstand beschlossen und fortgeführt. Sie darf nicht gegen die Satzung verstoßen und unterliegt dieser in allen Punkten.
Die Satzung wurde auf der Mitgliederversammlung am 14.08.94 beschlossen. Ergänzungen und Änderungen wurden am 11.11.94 auf der außerordentlichen Mitgliederversammlung
vorgenommen und beschlossen. (Im Kopf muß NOCV der abgekürzte Name des Vereins stehen). Punkt 7.4 wurde am 11.10.97 geändert und auf der Generalversammlung beschlossen. Punkt 6.1b wurde auf der
Generalversammlung am 23.10.99 geändert. Punkt 7.9 wurde auf 7.10 verschoben, dafür wurde 7.9 neu eingeschoben ebenfalls auf der Generalversammlung am 23.10.99. Punkt 7.3 (alle Mitglieder sind
stimmberechtigt) wurde auf der Generalversammlung am 26.10.02 geändert. Artikel 9 und Punkt 9.1 wurden hinzugefügt und auf der Generalversammlung am 27.09.03 beschlossen. Punkt 6.1b wurde auf der
Generalversammlung am 26.10.07 auf 5 Beisitzer mit Zusatz geändert. Die Satzung wurde vom Vorstand neu überarbeitet und am 02.11.2012 von der Generalversammlung beschlossen.
Nieder-Olm, den 18.11.2012
Die Vereinschronik
Wenn man heute von Nieder-Olmer-Carneval-Verein 1988 e.V. spricht, so nennt man das Datum der endgültigen Festigung einer Gruppe von jungen Narren, die seit 1978 sich immer wieder zur Fastnacht trafen.
Nach der Kampagne 1988 wurde am 15.04.1988 der Verein im Gasthaus "Zum Häuschen" in der Gründerversammlung ins Leben gerufen. Als erster Vorsitzender wurde Alexander Kreisel und Ellen Böhm als Stellvertreterin gewählt. Alexandra Breivogel übernahmen das Amt des Schriftführers und Andreas Levite die Kassengeschäfte.
Zum ersten Vorstand gehörten des weiteren, Iris Aniszewski, Patrick Lahr, Alexander Beisel, Ralf Schneider und Heike Kleinschmitt. Die Kostüme der Kampagne wurden als "Vereinstracht" auserkoren, so dass die Aktiven des NOCV heute als "Schornsteinfeger" in der Öffentlichkeit auftreten. 1989 konnte, nach dem in den vorangegangenen Jahren die Motivwagen immer erst am Fastnachtswochenende erstellt wurden, eine Wagenbauhalle gefunden werden.
In der neuen Landwirtschaftlichen Halle des Weingut Georg Breivogel im Engelborn fand man einen Platz an dem bis 2002 die jährlichen Motivwagen gebaut werden konnten. Heute gibt es eine Vereinshalle, die von der Stadt Nieder-Olm zur Verfügung gestellt wurde.
Im Jahre 1992 fand der erste Sitzungsmaskenball im Camarahaus statt.
Mit einigen Anlaufschwierigkeiten und einigen Defiziten bei der Veranstaltung, stellt der NOCV heute einen fabelhaften Ball mit Liveband auf die Beine. Seit dem Jahre 2008 gibt es eine Benefizsitzung zu Gunsten der kath.Kirche und ihren Organen. Beide Sitzungen sind hausgemacht.
Im Jahre 1997 wurde das Trommlercorps gegründet.Dieser besteht aus 15
Trommlern.
Die Tanzgruppe "Power Girls" wurde im Jahr 1999 gegründet. Sie bestand aus jungen Mädchen im Alter zwischen 15 und 17 Jahren.
Im Jahre 2001 schloss sich eine Akkordeongruppe mit ca.15 Mitgliedern an. Diese Gruppe förderte immer mehr jugendliche Schüler, die Spaß am Akkordeon spielen hatten.
Das Männerballett "Fungemaschinscher" mit Anfangs 6 Männern, wurde im Jahre 2006 gegründet. Sie hatten ebenfalls schon sehr schöne Auftritte rund um die Verbandsgemeinde Nieder-Olm bis hinaus nach Sprendlingen.
Auch hier gibt es in jedem Jahr mehr jungen Zuwachs
Der Verein ist im laufe der Jahre immer stärker zusammengewachsen. Von Jahr zu Jahr kamen immer mehr Mitglieder hinzu.
Zur 22. Jubiläumskampagne 2009 gründete der Verein ein neues Damenballett.
Es bestand Anfangs aus 8 jungen Damen im Alter zwischen 18 und 25 Jahren. Auch hier haben wir in jedem Jahr jungen Zuwachs.
Im Januar 2010 trennte sich die Akkordeongruppe vom Nieder-Olmer Carneval Verein.
In der Generalversammlung am 24.11.2010 trat Alexander Kreisel nach 22jähriger Amtszeit als
1. Vorsitzender aus privaten Gründen zurück und ging in den inaktiven Stand.
Bis zu den satzungsgemäßen Neuwahlen zur Generalverammlung 2011 übernahm der zweite Vorsitzende Herbert Stetter die Amtsgeschäfte.
Im November 2011 wurde in der Generalversammlung ein neuer Vorstand gewählt.
Herbert Stetter ist neuer 1.Vorsitzender und hat dieses Amt bis heute inne.
Am 02.November 2012 wurde in der Generalversammlung,von den anwesenden Mitgliedern, die neu überarbeitete Satzung und Geschäftsordnung beschlossen.
Im Jahre 2015 gründete sich die Gruppe "NoLimits" die Mädchen zwischen 15 und 19 Jahren kamen aus der Gruppe der Power Girls.
Ab dann werden Mädchen im Alter zwischen 9 - 14 Jahren tanzen.Danach werden sie automatisch in die Gruppe der "NoLimits" übernommen.
Mitgliederstand Ende des Geschäftsjahres 2016: 165 Mitglieder.
Stand: September 2016
Joachim Burkart - Schriftführer-
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Der NOCV Motto-Stammbaum Informationen: Ellen Berlin
2019 Dschungel
2018 Mittelalter
2017 Disney
2016 Hexen und Zauberer
2015 Rock ´n Roll
2014 Nordpol und Südpol (Eisbären und Pinguine)
2013 Matrosen
2012 Asterix und Obelix
- die Homepage (www.nocv.de) wurde ins Leben gerufen
2011 Land des Lächelns -
- Herbert Stetter wird erster Vorsitzender
2010 Schornsteinfeger 2 x 11 Jahre NOCV
- Festakt in der Ludwig Eckes Festhalle
- Rücktritt des ersten Vorsitzenden Alexander Kreisel der das Amt 22 Jahre inne hatte
2009 Griechen
2008 Bayern
2007 In Neptuns Reich
2006 Spanier
2005 Schotten
2004 Engel und Teufel
2003 Vogelscheuche
2002 Indianer
2001 Märchen
2000 Ägypten
1999 11 Jahre NOCV
- Querbeetkostüme der letzten 11 Jahre
- Schaufenster der MVB dekoriert. Thema 11 Jahre NOCV (Bilder,Orden,Festschriften)
1998 Arche Noah
1997 Sindbad
- erste Teilnahme am Rosenmontagsumzug
1996 Piraten
1995 die Drachen von St.Georg
- Antrag zur Eintragung ins Vereinsregister
- Kauf einer Vereinsfahne (Idee A.Kreisel)
- Fahnenweihe mit ökomenischem Gottesdienst in der kath.Kirche St.Georg
- erste Festschrift
- Feier in der Eckes Festhalle
- Verkauf einer Radierung. Motiv Nieder-Olmer Sehenswürdigkeiten
Radierung:Alexander Beisel , Druck:Alexander Beisel und Ellen Berlin Stückzahl 50
1994 die Laurenziritter
- zweiter Sitzungsmaskenball
- Kauf eines Tiefladers für den Motivwagen
1993 Würstchen
- erster Sitzungsmaskenball
1992 Marienkäfer
- erster Maskenball / Bau des Verkaufswagens
1991 ausgefallene Kampagne
1990 die Selztalgeister
1989 Carneval in Venedig
1988 Die Schornsteinfeger
- Wahl des ersten Vorstandes / Gründung des heutigen NOCV
1987 Die Außerirdischen
1986 Die Wipfel aus dem Loh
1985 Walt Disney an der Selz
1984 Die Nachtbader
- Die ersten Motivwagen wurden gebaut
1983 Trimming 130
1982 Die Hochzeit des Jahrhunderts
1981 Die Bayern vom Selztal
1980 Die Selztalbahn
1979 Die Schlümpfe
- Die ersten Fußgruppen wurden gebildet
1978 Der Ursprung des NOCV